Kirchengemeinderat

Der Kirchengemeinderat oder auch kurz "KGR" genannt, wird alle 6 Jahre von den Kirchenmitgliedern gewählt. Die einzelnen Kandidaten werden von der Gemeinde vorgeschlagen. Die Anzahl von Mitgliedern hängt von der Größe der Kirchengemeinde ab. In unserer Kirchengemeinde besteht er aus sieben gewählten Mitgliedern.

Zusätzlich zu den gewählten Mitgliedern gehören der Gemeindepfarrer/ -pfarrerin, sowie der/ die Kirchenpfleger/ -pflegerin dem KGR an.

Der Kirchengemeinderat ist für die Leitung und Verwaltung der Kirchengemeinde verantwortlich. Im Rahmen der kirchlichen Ordnung entscheidet der Kirchengemeinderat in allen Fragen des gemeindlichen Lebens.

Die Aufgaben eines Kirchengemeinderates sind vielfältig. Er verwaltet das Vermögen (Gebäude und Haushalt) der Gemeinde, er stellt Mitarbeiter ein und ist vor allem für das geistliche Leben einer Gemeinde verantwortlich. Als Vorsitzende/n wählt der Kirchengemeinderat ein Mitglied aus seiner Mitte.
Neben dem Pfarrer/ Pfarrerin sind alle Kirchengemeinderäte Ansprechpartner für Fragen und Probleme der Gemeindeglieder. Um die Arbeit des Kirchengemeinderates besser bewältigen zu können, bildet der Kirchengemeinderat Ausschüsse. In diesen Ausschüssen können auch Fachleute mitarbeiten, die nicht dem Kirchengemeinderat angehören.


Mitglieder und Ausschüsse des Kirchengemeinderates

Pfarrer Frieder Dietelbach|1. Vorsitzender, Kindergartenausschuss  
Dr. Klaus Niederecker|2. Vorsitzender  
Christine Götz|Kirchenpflege, Bauausschuss  
Manfred Benz|Kindergartenausschuss, Bauausschuss  
Reinhard Benz|Mitglied in der Bezirkssynode, Bauausschuss  
Margret Brändle|  
Alfred Ruopp|Bauausschuss  
Ulrike Schöttle|Diakoniebeauftragte  
Steffen Steinhäußer|Gemeindebrief, Homepage, Münsinger App, Stellvertreter Mitglied in der Bezirkssynode  
|  
|  
|* Örtlicher gemeinsamer Ausschuss mit Kommune (Kindergarten)  

Das Protokoll wird in den Sitzungen von Rita Klingler geführt. Sie gehört dem KGR nicht an.